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  • 31.03.2008
  • Regelung zur Kindersicherung in Taxen
    Da es sowohl bei Kunden als auch bei Funkteilnehmern immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich der Kindersicherung in Taxen gibt, haben wir uns entschieden, auch an dieser Stelle auf die Regelungen hinzuweisen, die im Taxen-Flyer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) diesbezüglich zu lesen sind:
    - Kinder bis zum 12. Lebensjahr (oder, lt. §21, 1a, StVO, die kleiner als 150 cm sind) dürfen nur in Kindersitzen mitgenommen werden.
    - Für Kinder bis ca. 8. Monat sollten die Kunden den Babysitz selbst dabeihaben.
    Die Kunden können aber erwarten, dass im Taxi ein Kindersitz für die Kleinen
    (ab ca. 8. Monat) und eine Sitzerhöhung für die Größeren vorhanden ist.
     
     
     
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